Ich rechne grundsätzlich per Honorarleistung ab. Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung gilt der Tarif Selbstzahler. 

 

Der Ersttermin in meiner Praxis dauert 60 - 90 Min. Ich möchte mir während der Anamnese Zeit für Dich nehmen, Deine Beschwerden, Krankheitsgeschichte, sowie Persönlichkeit und Lebensumstände erfahren. Nach der körperlichen Untersuchung und dem besprochenem Behandlungsziel überlegen wir gemeinsam, ob und welche labordiagnostischen Untersuchungen nötig sind.

 

Kosten:105 EUR für den Ersttermin

 

Folgetermine werden mit 89,-EUR pro Stunde berechnet. Die zu erwartenden Kosten für die Therapie besprechen wir natürlich vorab.

 

Für Selbstzahler gibt es Belege zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Abrechnungsziffern und können nicht im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät der Steuerberater.

 

 

 

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen: Tarif PKV/ZV/Beihilfe

Es besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse geltend zu machen. Bitte erfrage bei der Krankenkasse vorab, ob und in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden. 

 

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).

 

Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten ich zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

 

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Das Erstattungsverhalten der Versicherung ist vom persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif abgeschlossen wurde, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen. Ich erstelle eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe nach/analog GeBüH Rahmen.

 

Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

 

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten der privaten Krankenkasse, und ist spätestens innerhalb von 7 Tagen zahlbar.

 

 

Laborleistungen

 

Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen werden von dem durchführenden Labor extra berechnet. Die Höhe über die zu erwartenden Kosten werden wir gemeinsam besprechen.

 

Wichtiger Hinweis

 

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entsteht ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des für den Termin berechneten Honorars.

 

Mit der verbindlichen Terminvereinbarung werden diese hier genannten Vereinbarungen anerkannt.

 

Untersuchungsmethoden (Labordiagnostik)

 

  • Blutuntersuchungen
  • Speicheltests
  • Stuhluntersuchungen
  • Urinuntersuchungen

 Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Ferndiagnosen stellen kann und darf. Einer seriösen und erfolgsversprechenden Behandlung bedarf es einer Anamnese und Untersuchung. Pro viertel Stunde berechne ich 25 Euro.

 

Die erste telefonische Beratung ist kostenfrei. 

 

Ich bitte zur Erstkonsultation möglichst alle vorangegangenen Befunde, einen aktuellen Medikamentenplan und ggf. eine Liste von Nahrungsergänzungsmitteln mitzubringen, damit ich mir ein umfassendes Bild der Krankengeschichte machen kann.

 

Die Anamnese und verschiedenen Untersuchungsmethoden erlauben mir, einen individuellen Therapieplan zu erstellen.